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Wohnen: Wann darf ich meine Miete mindern? Urteile zu Schimmel

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Hamburg (dpa/tmn) – Der Vermieter überreicht dem neuen Mieter beim Einzug eine Schimmel-Fibel: „So lüften sie richtig“. Damit meint er, hat er seine Schuldigkeit getan. Wird später wegen Schimmelbildung in der Wohnung gestritten, können Mieter oft Ansprüche durchsetzen.

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